Die Bauberatung durch einen Sachverständigen verringert das Risiko schadenträchtiger Baumängel.
Ich berate Sie bei folgenden Angelegenheiten:
Was ist ein Mangel?
Ein Baumangel ist laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit eines Werks oder Gebäudes. Laut VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) liegt ein Baumangel darüber hinaus vor, wenn das Bauwerk nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Aber nicht jede Abweichung ist ein Mangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Mängelbeseitigung.
Baumängel können am einfachsten beseitigt werden, wenn man sie frühzeitig erkennt und unverzüglich beseitigt. Deshalb kontrolliert Ihr Bausachverständiger regelmäßig zu vereinbarten Abschnitten die Bauausführung.
Gerichtsgutachten
Privatgutachten
Schiedsgutachten
Versicherungsgutachten
Beweissicherung
Bauzustandsdokumentation
Kurzgutachten
Abdichtung
Thermografie
Putz- und WDVS Gutachten
Sanierungskonzepte
Untersuchung von Bauschäden / Baumängeln mit Ursachen- und ggf. Verursacher-Ermittlung sowie Erstellung eines sach- und fachgerechten Sanierungskonzeptes
Fachberatung und Bewertung bei Feuchtigkeits- und Schimmelschäden
- Abdichtungen und Drainierungen (Kellerbereich, usw.)
- Betonschäden: Festigkeit, Oberfläche, Maßhaltigkeit, Risse, usw.
- Bauphysik: Wärmedämmung, auch unter Zuhilfenahme hochauflösender Wärmebildkameratechnik)
- Sichtflächen: WDVS, Putz, Naturstein, Klinkerfassaden, Betonbauteile, usw.
- Putz, Estrich, Fliesen, Trockenbau (Gipskartonarbeiten), Betonwerkstein
- Mauerwerk, Klinker, Verdübelungen
- Betoninstandsetzung
- Feuchteschäden, Schimmelpilzbildung
- Langzeitaufzeichnung des Nutzerverhaltens (Heizung, Lüftung, Wandoberflächentemperaturen) mit Datenloggern
- Maßtoleranzüberschreitungen
- Balkonsanierungen
Versicherungsgesellschaften
Private Auftraggeber
Sanierungsbetriebe
Hochbaubetriebe
Bauträgergesellschaften
Amtsgericht Meschede
Amtsgericht Arnsberg